Vor der Hochzeit
schon an Scheidung denken?
Ein Ehevertrag schützt

Vor der Hochzeit schon an Scheidung denken?

Das klingt nicht sehr romantisch, ist aber eine kluge Entscheidung, denn in Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden, in Großstädten sogar jede zweite Ehe. Am besten sprecht Ihr über dieses Thema, solange Ihr noch verliebt seid, denn es verhindert später viele Streitigkeiten.

Im Falle einer Trennung geht es in erster Linie ums Geld.

Für Frauen, die schlechter oder gar nichts verdienen, weil sie die Kinder betreuen, kommt dann oft das große Erwachen. In einem  Ehevertrag können sie für den Fall des Scheiterns einer Ehe vorsorgen. Regeln sollte man außer der Wahl des Güterstandes deshalb möglichst zwei Bereiche: den Unterhalt nach der Scheidung und die Altersvorsorge.

Seit dem Jahre 2008 sieht das neue Unterhaltsrecht vor, dass jeder Partner nach der Trennung materiell selbst für sich verantwortlich ist, unabhängig davon, wie die Rollenverteilung während der Ehe war. Frauen, die bisher in einem traditionellen Ehemodell lebten (er verdient das Geld und sie betreut die Kinder und ist nicht berufstätig, bzw. nur Teilzeit beschäftigt), können nach dem neuen Unterhaltsrecht nur Betreuungsunterhalt für sich fordern, wenn sie Kinder unter drei Jahren zu versorgen haben. Danach müssen sie wieder ganztags arbeiten gehen. In einem Ehevertrag können Paare eine andere Regelung treffen.

Wer die Kinder betreut, sollte mit dem Partner zusätzlichen Unterhalt vereinbaren

So kannst Du festlegen, dass gemeinsame Kinder bis zu einem höheren Alter als drei Jahre (zum Beispiel bis zum Grundschulalter) von einem der Partner betreut werden sollen und der andere Partner im Trennungsfall bis zu dem vereinbarten Alter der Kinder einen bestimmten Unterhalt für den betreuenden Partner leistet.

An einer solchen „unterhaltsverstärkenden“ Vereinbarung ist nichts ungewöhnlich oder gar unmoralisch. Schließlich dient sie dazu, die Betreuung kleiner Kinder sicher zu stellen.

Frauen, die aus familiären Gründen von ihrem Beruf eine lange Auszeit nehmen, haben entsprechend geringe eigene Rentenanwartschaften. Deshalb sollten sie im Ehevertrag vereinbaren, dass ein zusätzlicher Altersvorsorgevertrag auf den Namen desjenigen abgeschlossen wird, der die Kindererziehung übernimmt.

Es gibt auch die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung nachzuzahlen, das heißt man kann Rentenpunkte kaufen. Geregelt werden sollte auch die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung.

Dieses Top-Geschenk sollte auf jede Hochzeitsliste: Anwaltschaftliche Beratung zur Gestaltung des Ehevertrags

Hast Du Dich dazu entschieden, einen Ehevertrag zu vereinbaren, sprich mit deinem Partner und formuliere Deine Vorstellungen. Wenn Du rechtlich auf der sicheren Seite stehen willst, solltest Du Dich vom Anwalt beraten lassen. Der Aufwand und die Kosten lohnen sich! Bei einem mittleren Verdienst und ohne größere Vermögen kostet es Dich ca. 250 Euro – das wäre doch auch ein super Hochzeitsgeschenk!

Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er nicht gültig, da lohnt sich der Gang zum Anwalt noch mehr.

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